Warnung: Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten!
Kein Rodeln auf Deichen / Schneemassen nicht in Flüssen entsorgen
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen warnt davor, Eisflächen auf
Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die
schwankenden Wasserspiegel in Verbindung mit dem nur leichten Frost ist
das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht deshalb Lebensgefahr!
Gerade auf Kinder haben zugefrorene Flüsse und Seen eine große
Anziehungskraft. «Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim
Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes,
richtiges Verhalten Vorbild sein», sagt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der
Landestalsperrenverwaltung.
Auch bei Talsperren können durch veränderliche Wasserstände unterm Eis
gefährliche Hohlräume und Spannungen im Eis entstehen und urplötzlich
zum Aufbruch der Eisfläche führen. Außerdem sind viele Staumauern mit
Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern,
dass sich eine geschlossene Eisdecke bildet, die die Stauanlage
beschädigen könnte. Auch Flüsse sind ständig in Bewegung. Deshalb sind
sie meistens nicht vollständig zugefroren. Randeis an den Ufern kann leicht
abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier
Hohlräume bilden.
Verboten ist außerdem das Rodeln auf Deichen. «Auch, wenn ein Deich im
Winter vielleicht zum Rodeln einlädt - Deiche sind
Hochwasserschutzanlagen und schützen uns vor Überschwemmungen bei
Hochwasser.
Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – kann
die Grasnarbe eines Deiches, die ihn vor Ausspülungen schützen soll,
beschädigt oder zerstört werden», erklärt Bielitz. Eine intakte, dichte
Grasnarbe ist deshalb entscheidend für die Standfestigkeit eines Deiches im
Hochwasserfall.
Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Schnee
nicht in Flüssen entsorgt werden darf. Der Schnee kann vereisen, sich an
Engstellen wie z.B. Wehren oder Brücken verkeilen und so zu einem
gefährlichen Abflusshindernis werden, da er den Querschnitt der Flüsse
verengt und das Wasser sich deshalb aufstauen kann.
Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind
verpflichtet, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die
beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest,
können solche Anlagen ebenfalls zu einem Abflusshindernis werden.
Zum Thema Eisgefahren hat die Landestalsperrenverwaltung eine neue
Broschüre erstellt, die in der Publikationsdatenbank des Freistaates
Sachsen als pdf-Datei abgerufen werden kann.
Die Broschüre zeigt, worauf geachtet werden muss, wenn Gewässer
zufrieren und enthält Tipps für Bürger sowie wichtige Hinweise für Städte
und Gemeinden zum Verhalten bei Eishochwasser.
Medieninformation der Landestalsperrenverwaltung